Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. (KVPM)
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Psychiatrischer Schutzausweis

 

Schützen Sie sich vor psychiatrischer Willkür!

 

Täglich werden in Deutschland im Durchschnitt 1.600 Menschen in eine Psychiatrie eingewiesen, viele davon gegen ihren Willen.

Gemäß dem Gesetz kann jede Person für 1-2 Tage (variiert nach Bundesland) gegen ihren Willen in einer Psychiatrie festgehalten und mit persönlichkeitszerstörenden Psychopharmaka "behandelt" werden. Dann kommt ein Richter, um den Patienten zu begutachten und darüber zu entscheiden, ob er weiter (auch gegen seinen Willen) in der Psychiatrie behandelt werden soll. Der Patient steht zu diesem Zeitpunkt meistens unter Psycho-Drogen, so dass er sich selbst nicht angemessen verteidigen kann. In den seltensten Fällen hat der Patient überhaupt noch eine Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Nach der Behandlung mit Psycho-Pillen sind die Patienten derart gelähmt, dass es ihnen unter den schweren Nebenwirkungen schwer fällt, überhaupt einen einen klaren Gedanken zu fassen, zu sprechen oder zu schreiben. So verlässt sich der Richter meist auf den Psychiater und verfügt in 39 von 40 Fällen, dass der Patient weiterhin in der Psychiatrie bleiben muss. Ist man erst einmal mit einer (höchst unwissenschaftlichen) psychiatrischen Diagnose gebrandmarkt, wird man diese so schnell nicht mehr los.

 

Jeder Mediziner kann eine Person in die Psychiatrie einweisen, wenn er der Meinung ist, dass die Person eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellt.

 

Dieser allgemein gehaltene Terminus lässt, wie die Psychiater selbst sagen, einen weiten Interpretationsspielraum. Damit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und unschuldige, gesunde Menschen verschwinden immer wieder hinter den Mauern der Psychiatrie.

Der renommierte amerikanische Psychiatriekritiker, Dr. Thomas Szasz, Professor für Psychiatrie emeritus, weltweit durch seine zahlreichen internationalen kritischen Veröffentlichungen bekannt, empfiehlt ein "Psychiatrisches Testament" zum Schutz vor der Willkür der Psychiatrie. Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. empfiehlt jeder volljährigen Person, eine solche Willenserklärung bei einem Notar beglaubigen und hinterlegen zu lassen. Als Vormund oder erziehungsberechtigte Person für minderjährige Familienangehörige sollte man seine Kinder vor diesen "Behandlungen" schützen.

Diesen Schutzausweis können Sie hier herunterladen. Sollte Ihnen dies nicht zusagen, dann kontaktieren Sie bitte uns oder eines unserer Stadtbüros per E-mail oder Post. Wir werden Ihnen den Schutzausweis im Passformat schnellstens zusenden. 

 

Empfohlene Vorgehensweise zur Verwendung dieses Schutzausweises:

 

1.

Tragen Sie die Namen der Person(en) Ihres Vertrauens in diesen Notfallausweis / diese Willenserklärung ein.

 

2.

Fertigen Sie mehrere Kopien an.

 

3.

Lassen Sie die Unterschriften von einem Notar beglaubigen.

 

4.

Geben Sie jeweils eine Kopie mit Ihrer Unterschrift der Person Ihres Vertrauens und soweit vorhanden, eine Kopie mit Ihrer beglaubigten Unterschrift Ihrem Rechtsanwalt. Auf Wunsch können Sie auch die KVPM als "Person Ihres Vertrauens" benennen, Sie werden dann kostenlos in das Schutzregister der KVPM aufgenommen und Ihre Rechte werden auf Wunsch, soweit notwendig, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wahrgenommen.

 

5.

Tragen Sie diese Willenserklärung für den Notfall immer bei sich, so dass sichergestellt ist, dass Ihr Wille auch zur Kenntniss gelangt.

 

Sorgen Sie im Notfall bzw. im Falle einer Zwangseinweisung in eine Psychiatrie umgehend dafür, dass die Person(en) Ihres Vertrauens von der Zwangsmaßnahme erfahren und Ihnen beistehen kann.

 

Weisen Sie immer wieder auf die Willenserklärung hin und auf die rechtlichen Konsequenzen. Weiteren Schutz erhalten Sie von den Personen Ihren Vertrauens. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem lokalen KVPM -Stadtbüro


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