ERFUNDENE KRANKHEITEN UND DER VERKAUF VON PSYCHOPHARMAKA

 

Die Allianz zwischen Mitgliedern der Amerikanischen Psychiatervereinigung (APA), der pharmazeutischen Industrie und der US-Arzneimittelzulassungsbehörde FDA gefährdet das Leben von Millionen Kindern. Es gibt keine Bluttests, Röntgenaufnahmen oder sonstige körperliche Tests, mit deren Hilfe man die Existenz einer „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung“ (ADHS) oder irgendeine Lernstörung oder psychische Störung von Kindern diagnostizieren oder feststellen könnte.  Diese Diagnosen gründen sich einzig und allein auf Meinungen. Zu den Diagnosekriterien zählen u. a.: „(1)(a) beachtet häufig Einzelheiten nicht oder macht Flüchtigkeitsfehler bei den Schularbeiten ..., (d) führt häufig Anweisungen anderer nicht vollständig durch ..., (e) hat häufig Schwierigkeiten, Aufgaben und Aktivitäten zu organisieren, ... (2)(a) zappelt häufig mit Händen oder Füßen oder rutscht auf dem Stuhl herum, ... (d) hat häufig Schwierigkeiten, ruhig zu spielen oder sich mit Freizeitaktivitäten ruhig zu beschäftigen, ... (f) redet häufig übermäßig viel;“1

 

Im Jahr 1987 entschieden amerikanische Psychiater buchstäblich per Handabstimmung, eine Reihe von Verhaltensweisen bei Kindern als „ADHS“ zu bezeichnen, und fügten sie dem Diagnostischen und Statistischen Manual Psychischer Störungen (DSM) hinzu. Seither können Krankenkassen für die Behandlung dieses „Krankheitsbildes“ zur Kasse gebeten werden. Der Jahresumsatz der dazugehörigen Stimulanzien beläuft sich inzwischen auf 3,3 Milliarden Dollar in den USA. In Deutschland wurden im Jahr 2005 für diese Psychopharmaka 84,6 Millionen Euro ausgegeben.2

 

Die Verschreibung von Stimulanzien – vor denen die FDA im August 2006 warnte, dass sie bei Kindern Halluzinationen, Psychosen, Schlaganfälle, Herzinfarkt und plötzlichen Tod verursachen können – ist genauso fahrlässig, wie jemandem eine gefährliche Chemotherapie zu verschreiben, der keinerlei körperliche Anzeichen für Krebszellen aufweist. Laut Arzneiverordnungs-Report 2006 und früherer Jahre werden in Deutschland mittlerweile über 90.000 Kindern und Jugendlichen Psycho-Stimulanzien gegen „ADHS“ verschrieben, wie Methylphenidat (z.B. Ritalin, Medikinet) und Atomoxetin (Strattera).

 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ordnete am 29.09.2005 an, dass die Produktinformationen des Psychopharmakons „Strattera“ künftig Warnhinweise enthalten müssen, dass es suizidales und aggressives oder feindseliges Verhalten auslösen kann. Strattera (Wirkstoff: Atomoxetin) ist in Deutschland im Dezember 2004 zur Behandlung von Kindern ab sechs Jahren mit „ADHS“ zugelassen worden. Bis zu dieser Anordnung wurden in Deutschland etwa 10.000 Kinder mit Strattera „behandelt“.

 

ADHS und Stimulanzien

Antidepressiva

Antipsychotika (Neuroleptika)

 

 

WAS SIE JETZT UNTERNEHMEN KÖNNEN

  1. Ärzte in den USA berichten nur 1 % der unerwünschten Nebenwirkungen von Medikamenten an die FDA. Berichten Sie jede Nebenwirkung eines Psychopharmakons an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter: pharmacovigilance@bfarm.de oder www.bfarm.de > Pharmakovigilanz > Formulare > „Meldebogen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“. Dies kann eine genauere Untersuchung dieser Psychopharmaka erzwingen. Berichten Sie die Nebenwirkungen auch an die KVPM e.V. unter: kvpm@gmx.de.
  2. Verbreiten Sie dieses Faktenblatt und die Dokumentation „Psychiatrie: Tod statt Hilfe“ in weitem Umkreis an Eltern, Lehrer, Pädagogen und Mitarbeiter von Schulämtern.

Quellen:

1. Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen, DSM-IV, deutsche Ausgabe 1998, S. 122.
2. Arzneiverordnungs-Report 2006, S. 855.