Gerichtsurteile


Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung vom 28. Februar 2013:
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug - sächsische Rechtsgrundlage nichtig

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 20. Februar 2013 (2 BvR 228/12):
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung in Sachsen.
§ 22 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
 

Bundesgerichtshof
Beschluss vom 8. August 2012 (XII ZB 671/11):
Keine Zwangsunterbringung auf betreuungsrechtlicher Grundlage.
Da die Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsbehandlung mangels gesetzlicher Grundlage nicht genehmigungsfähig ist, kommt die Genehmigung einer entsprechenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht in Betracht, wenn die Heilbehandlung wegen der Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht durchgeführt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2012 - XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12 - jeweils juris).

Bundesgerichtshof
Pressemitteilung vom 17. Juli 2012:
Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung.

Bundesgerichtshof
Beschluss vom 20. Juni 2012 (XII ZB 99/12),
Beschluss vom 20. Juni 2012 (XII ZB 130/12):
Keine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage.
Während die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB unter bestimmten Voraussetzungen eine Zwangsbehandlung zugelassen habe, müssten die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation nunmehr an den verfassungsrechtlichen Maßstäben der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemessen werden

Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung vom 20. Oktober 2011:
Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung in einem weiteren Fall erfolgreich - auch baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig.

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 12. Oktober 2011 (2 BvR 633/11):
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg.
§ 8 Absatz 2 Satz 2 des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes (UBG) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung vom 15. April 2011:
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung zur Erreichung des
Vollzugsziels - Rheinland-pfälzische gesetzliche Regelung verfassungswidrig.

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 23. März 2011 (2 BvR 882/09):
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz.
§ 6 Absatz 1 Satz 2 des rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetzes (MVollzG) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.