"Familienrechtspsychologische Gutachten"

 

"Man müsste das gesamte System zurückdrehen – und drehen Sie mal in einer Gesellschaft was zurück, insbesondere dann, wenn Geld daran hängt."

Heinz Buschkofsky, SPD
Bezirksbürgermeister Berlin-Neuköln
"Mit Kindern Kasse machen", ARD 23.02.2015

 

Familienrechtspsychologische Gutachten weisen "erhebliche handwerkliche Fehler" auf, so Prof. Christel Salewski und Prof. Stefan Stürmer. Prof Salewski: "Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit der Gutachten die fachlich geforderten Qualitätsstandards." ... "Die Richter stützen ihre Entscheidungen in starkem Maße durch die in den Gutachten ausgewiesenen Empfehlungen. Man darf nicht vergessen, dass hier Kinder involviert sind, über deren weiteres Leben gerichtliche Entscheidungen gefällt werden.

Prof. Christel Salewski und Prof. Stefan Stürmer, Juli 2014
Studie „Psychologische Gutachten für das Familiengericht:
Diagnostische & methodische Standards in der Begutachtungspraxis“

 

10. Mai 2019

Jahre nach der massiven Kritik an familienrechtspsychologischen Gutachten u.a. durch Prof. Christel Salewski und Prof. Stefan Stürmer wächst immer noch die Zahl der Kindesinobhutnahmen und zwar OHNE Berücksichtigung von Flüchtlingskindern, die unbegleitet nach Deutschland kommen und von Jugendämtern übernommen werden. Dabei gibt viel zu viele Fehlurteile zum Schaden von Kindern und Familien. 12% der weggenommenen Kinder landen in kinderpsychiatrischen Einrichtungen, der Rest landet - meist über freie Träger - bei Pflegefamilien oder in Kinderheimen, wo vielen Kindern "Therapie" aufgedrückt wird oder sie unter Psychopharmaka gesetzt werden. Die meisten Kinder werden gegen den Willen ihrer Eltern und gegen den Willen der Kinder ihren Familien entrissen und dadurch schwerst traumatisiert. In diesem System profitieren familienpsychologische Gutachter, kinderpsychiatrische Einrichtungen, Heimbetreiber, niedergelassene Psychiater und Psychologen, welche die entwurzelten Kinder behandeln, sowie die Pharmafirmen, die Psychopharmaka für Kinder herstellen.

Grundlage der Kindesinobhutnahmen bilden in den meisten Fällen psychologische oder psychiatrische Gutachten, in denen Kinder oder ihre Eltern für psychisch krank erklärt werden. In den wenigsten Fällen wird nachgefragt, WIE diese sogenannten Gutachter zu ihrem Urteil gekommen sind. Es wird nicht hinterfragt, ob psychologische oder psychiatrische Diagnosen überhaupt wissenschaftlich sind oder eher willkürliche Momentaufnahmen darstellen. Oder besser gesagt: Die existierenden Beweise für die Inkompetenz psychiatrischer und psychologischer Familiengutachter wird ignoriert.

In der ganzen Kinder- und Jugendhilfe verlassen sich stattdessen Richter, Regierungsvertreter des Gesundheitsministeriums, Gesundheits- und Jugendamtmitarbeiter auf derlei psychologische Gutachten, die dann zur Kindesinobhutnahme und zur Fremdunterbringung führen, bei denen die Kinder und teilweise auch die Eltern zur Einnahme von Psychopharmaka genötigt werden oder ihnen eine psychologische oder psychiatrische Behandlung aufgedrängt wird.

Deutsche Anwälte wie Dr. Gerhard Strate kommen längst zum Schluss:
"Seit rund 150 Jahren versuchen Nervenheilkundler, den Ursachen psychischer Erkrankungen auf die Spur zu kommen. Das Ergebnis dieser Bemühungen geht gen Null. Stattdessen begnügt sich die heutige Psychiatrie mit Klassifikationssystemen wie dem ICD 10, die im Grunde keine Diagnosen darstellen, sondern die Zuordnung bestimmter Verhaltenssymptome zu bestimmten Krankheitsbildern sind. Mehr nicht. ... Schlimm wird es, wenn die Psychiatrie, obwohl sie über die Erfassung von Symptomen nicht hinauskommt und im Grunde nichts weiß ... über Schuld oder Unschuld, über Freiheit oder Unfreiheit eines Menschen oder gar über vermeintliche Therapien unter Anwendung körperlichen Zwangs (mit)-entscheidet." Dieser Rechtsanwalt fordert im Hinblick auf die forensische Psychiatrie: "Zunächst einmal müssen die als Richter und Staatsanwälte verantwortliche Juristen erkennen, dass die forensische Psychiatrie keine Wissenschaft ist, die über die Ursachen psychischer Erkrankungen tatsächlich irgendetwas Valides wüsste. ... Das ist viel zu wenig, als dass ihnen die Kompetenz zukommen dürfte, Entscheidungen über die Anordnung der Unterbringung und die Gestaltung des Maßregelvollzugs zu treffen oder auch nur zu beeinflussen."

Forderung:
Das System der Kindesinobhutnahme auf der Grundlage inkompetenter psychologicher oder psychiatrischer "Sachverständiger" gehört auf den Prüfstand. Wir fordern die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission auf Landes- und Bundeebene, welche zuerst einmal die Fakten einholt, transparent macht und überprüft. Diese hat u.a. folgendes zu erheben:

  1. Anzahl und Namen der psychologischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen "GutachterInnen", die tätig sind für
    a) die Jugendämter und
    b) die Familiengerichte (in den einzelnen Bundesländern und insgesamt)
  2. Welche Qualifikationen haben die psychologischen, psychiatrischen oderpsychotherapeutische Gutachter
    a) Für eine Tätigkeit für Jugendämter?
    b) Für eine Tätigkeit für Familiengerichte?
  3. Wieviel wird pro Gutachten an die psychologischen, psychiatrischen oderpsychotherapeutischen Sachverständigen gezahlt
    a) Von Jugendämtern?
    b) Von Familienrichtern?
  4. Wie wird die Eignung dieser "Gutachter" geprüft? Wird diese regelmäßig kontrolliert?
  5. Wie viel Prozent der Gutachter arbeiten mit der ICD-10 bzw. dem DSM-V?
  6. Welche finanziellen Abhängigkeiten bestehen zwischen den familienpsychologischenGutachtern und den Jugendämtern respektive Familiengerichten in Deutschland?
  7. Wieviele der Psycho-Gutachter üben neben ihrer Gutachter-Tätigkeit eineFestanstellung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung aus?
  8. Offenlegung sämtlicher Interessenskonflikte der Psycho-Gutachter mit Pharmafirmen,insbesondere solchen, die Psychopharmaka für Kinder herstellen.
  9. Das Bundesverfassungsgericht hat Zwangsbegutachtungen und Zwangstherapien alsVerstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gewertet. Dies hat dieFamiliengerichtsbarkeit allerdings nicht daran hindert, Zwangsbegutachtungenüber den "Umweg" von Aktenbegutachtungen durchzuführen. Wieviel Prozent derpsychologischen, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Gutachten beruhentatsächlich auf Aktenbegutachtungen?
  10. Schaffung einer Transparenz der Geldflüsse zwischen familientherapeutischenGutachtern, Jugendämtern, freien Trägern, kinderpsychiatrischen Einrichtungen sowieKinderheimen und Pflegefamilien.


Begründung:
Im Jahr 2015 sprang die Zahl in Obhut genommener Kinder aufgrund der gestiegenen Anzahl (42.309) in Obhut genommener unbegleitet einreisender Minderjähriger (Flüchtlinge), diese Anzahl erhöhte sich 2016 weiter (44.935).
Im Jahr 2016 wurden 84.230 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen - doppelt so viele wie 2013 und ein erneuter Höchststand seit Beginn der Einführung der Statistik 1995. Im Vergleich zum Vorjahr waren es 6.585 Kinder mehr. Seit 2005 mit 25.664 Inobhutnahmen geht der Trend ungebrochen nach oben.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 290 vom 23.08.2017
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_290_225.html

Selbst wenn die Gruppe minderjähriger Flüchtlinge herausgerechnet wird, ist die Anzahl der Inobhutnahmen rasant gestiegen - von 26.155 im Jahr 1996 auf 39.295 zehn Jahre später. Hierbei handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die ihren Familien in Deutschland von Jugendämtern weggenommen werden - ein traumatisches Erlebnis für nahezu alle Betroffenen und ihre Familien. Vorgeblich geht es dabei um den "Kinderschutz". Dabei soll eine solche Inobhutnahme eine kurzfristige Maßnahme sein. Die Kriterien, die zu einer Herausnahme aus der Familie führen, sind jedoch uneinheitlich, schwammig und willkürlich. SPIEGEL online berichtete: "Zur Inobhutnahme kann es auf Wunsch der Kinder und Jugendlichen selbst oder aufgrund begründeter Hinweise von Polizei, Schule, Erziehern, Ärzten und Bekannten der Familie kommen."  Quelle: SPIEGEL online Artikel vom 25.07.2014

Nehmen Jugenämter und Gerichte zu vielen Familien die Kinder weg?
Begrüßenswert ist die Forderung von Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der ehemalige Lehrer forderte im vergangenen Jahr eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung gravierender Missstände in der Kinder- und Jugendhilfe. In einem Interview mit der "Welt am Sonntag" brachte mit Herrn Weinberg endlich ein Abgeordneter die "vielen Fälle von nicht nachvollziehbaren Inobhutnahmen" und Sorgerechtsentzügen ins Gespräch. Nachdem sich Herr Weinberg offenbar eingiebig mit der Problematik befaßte kam er zu dem Schluß: "dass es sich nicht mehr um wenige Einzelfälle besonders versagender Eltern und schwieriger Kinder handelt". Vielmehr sei anzunehmen, dass es sich dabei um ein systembedingtes oder strukturelles Problem handeln könnte. Deshalb müsse eine beim Bund angesiedelte Unabhängige Kommission die Erfahrungsberichte von betroffenen Eltern, Kindern und Betreuern auswerten. Kinder und Jugendliche hätten ihm immer wieder erzählt, dass ihr Wunsch und ihr Wille bei den Entscheidungen, wo und wie sie leben wollen, missachtet werde. Viele Eltern fühlten sich in Familiengerichts- oder Jugendamtsverfahren gedemütigt und genötigt. "Jedes einzelne Fehlurteil, jedes einzelne unter Fehleinschätzungen leidende Kind sei unser Auftrag, das System zu überprüfen", so Weinberg.
Quelle: FAZ online 17.09.2017
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kritik-an-immer-mehr-inobhutnahmen-durch-jugendamt-15202550.html

In Obhut genommene Kinder sind in kinderpsychiatrischen Anstalten, in Kinderheimen oder bei freien Trägern bzw. in Pflegefamilien zum Teil persönlichkeitsverändernden Psychopharmaka ausgesetzt sowie "Psycho-Therapien" mit gefährlichen Nebenwirkungen, die das Kindeswohl gefährden, statt zu schützen.

In der am 14.07.2017 veröffentlichten Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestags zur aktuellen Situation der Kinder- und Jugendhilfe, wurde neben der Erörterung personeller, struktureller und finanzieller Probleme auch die Anhörung ehemaliger Betroffener wieder gegeben: "Eindrücklich berichtete der Kinderkommission das ehemalige Heimkind Patricia Baron (MOMO Hamburg) von ihren teilweise traumatischen Erfahrungen im Jugendhilfesystem, insbesondere in Formen der Heimunterbringung, deren Alltag durch Isolation, Gehorsam und der Androhung von Zwangsmaßnahmen geprägt waren."
Quelle:
https://www.bundestag.de/blob/516396/ca509aadf2ff0b7f0ece8545b914475c/stellungnahme_kinder-_und_jugendhilfe-data.pdf

Kinderheime mussten vor wenigen Jahren in Deutschland wegen der untragbaren Methoden des Personals geschlossen werden, darunter die drei Haasenburg-Heime in Brandenburg als "nicht reformierbar" (Dezember 2013), drei Friesenhof-Kinderheime in Schleswig-Holstein (Juni 2015) sowie das Kinderheim Jugendhilfe Eifel in Daleiden, Rheinland-Pfalz (Mai 2015). Medienberichten zufolge wurden die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen mit unmenschlichen Psycho-Praktiken regelrecht gequält.

Der Gründer der Brandenburger Heime, der auch das Behandlungskonzept erstellt hat, war der Psychologe Christian Haase – heute nennt er sich Christian Dietz. Er hat bei dem Kinderpsychiater Wolfram Kinze an der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Lübben gelernt und dort in psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen einen Rohstoff entdeckt. So entwickelte der Psychologe die Idee seiner Haasenburg GmbH. Haasenburg-Kinder berichteten von Fixierliegen, sexuellen Übergriffen, körperlichen Zwangsmaßnahmen, Psychopharmaka-Vergaben und Todesfällen von zwei jugendlichen Mädchen. Ausgerechnet der Kinderpsychiater Wolfram Kinze war der Vorsitzende der Besuchskommission, die die Haasenburg Heime untersuchen sollte. Hierzu die taz.de am 26.07.2013: "Der Lehrmeister des Dr. Haase – Die zuständige Besuchskommission bemerkte von den Missständen in den Heimen der Haasenburg GmbH nichts. Kein Wunder."
Quelle: http://www.taz.de/!5062469/

Trotz seiner zweifelhafen Vergangenheit ist der Diplom Psychologe Christian Haase alias Dietz laut der Website "vaterlos.eu" als Gutachter für Gerichte tätig: "Dietz ist Gutachter im Familienrecht in Berlin und wird u.a. vom dortigen Familiengericht zur Erstellung von Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten beauftragt."
Quelle: http://www.vaterlos.eu/gutachter-familienrecht/dr-rer-nat-christian-dietz/

Es ist längst überfällig, dass Konsequenzen ergriffen werden, wenn das Kindeswohl von den vorgeblichen Helfern der Kinder- und Jugendhilfe selbst gefährdet wird. Verursacher von derart viel Leid sollten nicht weiterhin als psychologische Gerichtsgutachter im Familienrecht tätig sein dürfen. Um den Fehler im gesamten System zu finden, ist eine genaue Untersuchung nötig, um diese Fehler auch zu bereinigen.

Seit Jahren werden verstärkt Maßnahmen ergriffen und mit finanziellen Mitteln von Bund und Ländern gefördert, mit der Absicht den Kinderschutz zu verbessern. Eine löbliche Absicht, die jedoch mit den falschen Beratern das Gegenteil bewirken kann.

Das prägnanteste Beispiel ist die Bundesinitiative "Frühe Hilfen", die im November 2012 in Berlin gestartet wurde. Diese Initiative wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis Ende 2015 mit 177 Millionen € gefördert (laut Auftaktveranstaltung Bundesinitiative Frühe Hilfen, S. 13). Träger der Initiative ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie das Deutsche Jugendinstitiut. Dieses Jugendinstitut spielt eine Schlüsselrolle, denn dort ansässige Psychologen wie Dr. Heinz Kindler wirken als Vermittlungsinstanz zwischen Wissenschaft, Politik und Fachpraxis zum Themenkreis Kinderschutz, Kindheit, Jugend und Familie. Auch die Klinik für Kinderpsychiatrie an der Universität Ulm, namentlich der Kinderpsychiater Prof. Dr. J. Fegert, spielt eine wichtige Rolle. Aber was sind die Resultate dieser psychologischen und psychiatrischen "Berater" und welche Auswirkungen hat ihr Einwirken auf die Kinder- und Jugendhilfe?
Quellen:
http://www.fruehehilfen.de/bundesinitiative-fruehe-hilfen/aktuelles/auftaktveranstaltung-bundesinitiative/
sowie die Dokumentation als PDF zum Download:
http://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Dokumentation_Auftaktveranstaltung_Bundesinitiative_Fruehe_Hilfen_230414.pdf
Fachtagung Dr. Kindler 2012:
http://www.sachverstaendigenring.de/mediapool/127/1276926/data/01_Kindler_11.11.2012.pdf
Prof. Fegert, Ulm:
http://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/Kliniken/Kinder_Jugendpsychiatrie/Praesentationen/DGKJP_Rostock_2013_BuKiSchG_Vern_Heilberufe_FE.pdf

Auch Familienrichter arbeiten mit psychologischen "Gutachtern". Im Jahr 2010 wurden 187.000 Ehen in Deutschland geschieden, über 147.100 Kinder erleben dadurch einschneidende Änderungen in ihren Leben  – hinzu kommen noch die Trennungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Bei Streitigkeiten über elterliche Sorge, Aufenthalt der Kinder oder Umgangsrecht ziehen die Richter häufig Psychologen oder Psychiater als "Sachverständige" hinzu, welche Empfehlungen für die Richter erarbeiten, deren Entscheidungen das Leben der Kinder oft gravierend beeinflussen.

Das Resultat dieser "Beratung" durch Psychologen und Psychiater sind jedoch steigende Zahlen von Inobhutnahmen von Kindern durch Jugendämter, die mit den von Psychologen bzw. Psychiatern erarbeiteten "Kinderschutzbögen", "Wahrnehmungsbögen für Kleinkinder" oder ähnlichen Meldebögen arbeiten, mit denen von der Norm abweichende Kinder "frühzeitig", idealerweise "präventiv", erfasst werden sollen. (Siehe Anlage "Wahrnehmungsbogen Klein- und Vorschulkinder, Psychologe Kindler 2009".) Dabei erfolgen rund 70% der Inobhutnahmen gegen den Willen der Eltern und Kinder.

Psychologische und psychiatrische Gutachter arbeiten mit Diagnosen aus dem mittlerweile stark umstrittenen und in Verruf geratenen psychiatrischen Diagnosebuch, dem DSM-V (Diagnostisches Statistisches Manual), bzw. der in Europa verwendeten Fassung, der ICD-10 (International Classification of Diseases).

Diese Diagnosen haben jedoch keinerlei wissenschaftliche Grundlage. Auch in Deutschland kritisiert mittlerweile eine wachsende Anzahl von Experten aus den Bereichen Medizin, Recht und Journalismus dieses Machwerk. Darunter der SPIEGEL Journalist Jörg Blech mit seinem 2014 erschienenen Buch "DIE PSYCHOFALLE – Wie die Seelenindustrie uns zu Patienten macht".  In der dazugehörigen Presseinformation heißt es u.a.: "Indem man Menschen seelische Störungen anhängt, lässt sich viel Geld verdienen. ... In der Seelenindustrie arbeiten mehr Menschen als in der Automobilindustrie. Die Abschaffung des Normalen ist ein Megatrend, der unser aller Leben betrifft."
Der Strafrechtler Gerhard Strate gibt interessante Einblicke in seinem ebenfalls 2014 erschienenen Buch "Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie". (Siehe hierzu Anlage NJW 2015/11, Interview mit Dr. h. c. Gerhard Strate.)

Im Jahr 2015 folgen die investigative ZDF-Journalistinnen Astrid Randerath und Beate Frenkel mit dem Buch "Die Kinder-Krankmacher: Zwischen Leistungsdruck und Perfektion – Das Geschäft mit unseren Kindern". Der Autor Richard Saul berichtet über das Thema in seinem Werk "Die ADHS-Lüge: Eine Fehldiagnose und ihre Folgen".  Hinzu kommt der engagierte Kinderarzt Dr. med. Michael Hauch mit seinem Buch "Kindheit ist keine Krankheit" vom Mai 2015. Ein Auszug daraus, aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung online vom 22.05.2015:
"Ein Kinderarzt empört sich: Wie aus Kindern Therapiefälle werden.
Auditive Sprachstörung, Dyskalkulie oder ADHS? Wehe, wenn die Kita-Erzieherin ihre Diagnosen stellt: Der Kinderarzt Michael Hauch warnt vor der Lösung pädagogischer Probleme mit dem Rezeptblock." ...
"Der engagierte Pädiater schreibt sich regelrecht in Rage über Kinder, die nur deshalb zu Kranken mutieren, weil vielleicht eine Kita-Erzieherin vorschnell im Kästchen über sprachliche Entwicklung ihr Kreuzchen an der falschen Stelle macht."
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/kindheit-ist-keine-krankheit-von-michael-hauch-13605427.html

Die Folge der Anwendung des strittigen psychiatrischen Diagnose-Systems sind traumatisierende Herausnahmen von Kindern aus ihren Familien, die durchaus mit einer vermeintlichen "Beobachtung" einer Nachbarin, Kindergärtnerin oder Lehrerin eingeleitet werden können, die diese ans Jugendamt berichten. Daraufhin wächst die Anzahl der Beschwerden, Demonstrationen und Petitionen verzweifelter Eltern, die u.U. zu Unrecht ihrer Kinder beraubt wurden, die dann oft mit Psycho-Diagnosen belegt in Kinderheimen, Pflegefamilien oder anderen Einrichtungen platziert und systematisch ihren Eltern entfremdet werden. Sie landen in Kinderheimen, Pflegefamilien oder anderen Einrichtungen, wo sie oft auf Psychopharmaka gesetzt, malträtiert, isoliert oder mit Psychoterror traktiert werden. Ein einträgliches Geschäft für die psychologischen "Berater", Gutachter, Heimbetreiber und kinderpsychiatrische Einrichtungen.

Um das Kindeswohl und intakte Familien zu schützen – und sie nicht unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes", der "Prävention" oder im Rahmen von vorgeblichen "frühen Hilfen" zu zerstören, sollten im Rahmen von den Untersuchungsausschüssen auf Landes- und Bundesebene geklärt werden, wie oben gefordert.

Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

N. Cramer
Vizepräsidentin

Kommission für Verstöße der Psychiatrie
gegen Menschenrechte Deutschland e.V.
Amalienstr. 49 a
80799 München

Tel.: 089 - 273 03 54, Fax: 089 - 28 98 67 04
info@kvpm.de, www.kvpm.de


"Seit rund 150 Jahren versuchen Nervenheilkundler, den Ursachen psychischer Erkrankungen auf die Spur zu kommen. Das Ergebnis dieser Bemühungen geht gen Null. Stattdessen begnügt sich die heutige Psychiatrie mit Klassifikationssystemen wie dem ICD-10, die im Grunde keine Diagnosen darstellen, sondern die Zuordnung bestimmter Verhaltenssymptome zu bestimmten Krankheitsbildern sind. Mehr nicht."

Neue Juristische Wochenschrift 11/2015
Interview mit Rechtsanwalt Dr. h.c. Gerhard Strate

 

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