Gesetzesinitiativen

 

"Die CCHR zeichnete für viele Reformen verantwortlich.
Über 30* Gesetze, die andernfalls die Rechte von Patienten eingeschränkt oder der Psychiatrie die Macht gegeben hätten, Minderheiten und Einzelpersonen gegen ihren Willen einzuliefern, wurden durch die Aktivitäten der CCHR weltweit verhindert."  

- Erica-Irene Daes, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen, in ihrem Bericht an die UN-Menschenrechtskommission, 1986

 

(*Anm. der Redaktion: heute sind es mehr als 100)  

 

 

Informationen über das Engagement der KVPM im Bereich Gesetzesinitiativen:

  • Änderung des Betreuungsrechts 2012 / 2013

    In den letzten drei Wahlperioden gab es nur zwei Gesetzgebungsverfahren, die in einem schnelleren Tempo abgewickelt wurden, wie es gegenwärtig mit dem Gesetz zur psychiatrischen Zwangsbehandlung geschieht.

    Wenn dieses Schnellverfahren so weiter läuft, werden die Mitglieder des Bundestags und Bundesrats im Januar 2013 aufgefordert ihre Stimme für einen Gesetzesentwurf zu geben, der darauf abzielt, sich über den natürlichen Willen der betroffenen Person hinwegsetzen zu können und an die Stelle der persönlichen Entscheidung die Entscheidung Dritter zu setzen, um dann Menschen gegen ihren Willen psychiatrisch zu behandeln.

    Es bestehen schwerwiegende Bedenken, ob dieser Gesetzesvorschlag, auch in der veränderten Fassung vom 7. Dezember 2012, mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Einklang steht. Siehe hierzu auch die Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 10. Dezember 2012.

    Die Stellungnahme der KVPM Deutschland e.V. vom 5. Dezember 2012 zu diesem Gesetzentwurf belegt anhand von Statistiken, Zahlen, Expertenaussagen, Studien etc., warum dieser Entwurf abzulehnen und stattdessen die Bundesregierung aufzufordern ist, für Transparenz in der Psychiatrie zu sorgen und die Menschenrechte in diesem Bereich zu gewährleisten.

    Das Konzept der „krankheitsbedingten Nichteinsichtsfähigkeit“ findet im Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonventionen keinen Halt. Darüber hinaus ist es fachlich hochgradig instabil, weil handhabbare Kriterien bislang nicht zu finden sind, zwischen Einsichtsfähigkeit und Nichteinsichtsfähigkeit zu unterscheiden und gleichzeitig die Unsicherheiten und Grauzonen auszuschließen und eine einheitliche Praxis zu
    gewährleisten.

    Der Staat muss seine schwächsten und hilfesuchenden Bürger vor einer Stigmatisierung mit schwammigen Diagnosen und vor der zerstörerischen Wirkung von Psychopharmaka schützen und den Menschenrechten Geltung verschaffen.

  • Änderung des Betreuungsrechts 2004
  • "White Paper" des Europarats 2002 zum Thema Psychiatrie und Menschenrechte (deutsch)
  • "White Paper" des Europarats 2002 zum Thema Psychiatrie und Menschenrechte (englisch)
  • Sexueller Missbrauch in der Therapie - neuer § 174c StGB im Jahr 1998