Wurde Familie durch Psychiaterin zerstört?

 

München, den 9. 10. 1978
  

Ein tragischer Hilferuf einer Familie aus Göppingen, der die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V." (Sitz München) erreichte, lässt auf erschreckende Missstände und psychiatrische Menschenrechtsverletzungen schließen.

 

Nach 14jähriger Ehe beging Frau W. 1975 Selbstmord. Herr W. suchte eine neue Mutter für seine 13jährige Tochter und heiratete 1976 wieder. Der Selbstmord seiner ersten Frau war jedoch an der Tochter von Herrn W. nicht spurlos vorübergegangen, die immer häufiger Selbstmord androhte, falls die Eltern ihre Forderungen nicht erfüllen würden. Die noch Minderjährige zeigte einen ständigen Hang, auf nächtliche Partys gehen zu wollen und Dealerlokale aufzusuchen.

 

Herr W. sah durch diese Forderungen seiner Tochter die neue Familie gefährdet. In seiner Not wandte er sich an eine empfohlene Jugendpsychiaterin. Aber anstatt zu helfen, die Familie wieder zusammenzuführen, wollte die Psychiaterin die Tochter in eine Kommune geben. Und noch dazu verlangte sie, dass sich Herr W. von seiner jungen Frau scheiden lassen solle, obwohl die Tochter ihre Stiefmutter akzeptierte. Dies war Frau W. dann doch zu viel und sie stellte die Psychiaterin zur Rede.

 

Aber es sollte noch Schlimmeres über die Familie kommen. Die Jugendpsychiaterin hielt Frau W. gegen ihren Willen und ohne richterliche Einweisung in der Klinik fest. Frau W. gelang es erst nach elf Tagen die Klinik zu verlassen. Das baden-württembergische Unterbringungsgesetz dagegen schreibt ganz klar vor, dass der Anstaltsleiter spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages die Aufnahme dem zuständigen Amtsgericht mitzuteilen habe, damit das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Einlieferung entscheiden kann. Eine Anzeige von Frau W. wegen Freiheitsberaubung blieb erfolglos, weil der Staatsanwalt das Verfahren erst gar nicht eröffnete und die Einsprüche von Frau W. sofort niedergeschlagen wurden.

 

Auf den Rat der Psychiaterin hin setzte sich im März 1977 die nun 14jährige Tochter in die Familie ihres Freundes ab. Als Herr W. seine Tochter, die daraufhin immer schlechtere schulische Leistungen aufwies, aus dieser Familie holen wollte, wurde ihm kurzerhand das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht für seine Tochter entzogen. Die Tochter wurde von der Psychiaterin in eine geschlossene Anstalt gebracht und lebt heute wieder in der fremden Familie.

 

Seit zwei Jahren kämpft nun schon Familie W. um ihre Tochter, jedoch ohne Erfolg. Herr W. sagt, die Psychiaterin habe seine Familie restlos zerstört und dafür hatte er noch sehr viel Geld zu bezahlen.

 

Die Kommission will sich nun dafür einsetzen, dass diese mysteriösen Vorgänge vollends ans Tageslicht kommen.

 

 

 

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Die KVPM wurde 1972 in München von Mitgliedern der Scientology Kirche gegründet und gehört zum weltweit größten Netzwerk zur Aufdeckung von Missbräuchen in der Psychiatrie.