Unsere Ziele

Die Arbeit der KVPM basiert auf der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948), der "Europäischen Konvention über Menschenrechte und Grundfreiheiten" (verabschiedet am 4. November 1950 in Rom von den Außenministern der europäischen Mitgliedsstaaten), dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie auf der "Menschenrechtserklärung für geistig Kranke", wie sie im Januar 1970 von der "International Commission on Human Rights" ausgearbeitet wurde. Die KVPM setzt sich für die Menschenrechte in der Psychiatrie ein. 

 

Die Rechte von Psychiatriepatienten werden vielfach mittels Zwangsbehandlungen mit Psychopharmaka, Elektroschocks, Fesselungen ans Bett und anderen entwürdigenden Praktiken verletzt. Eine ordnungsgemäße Behandlung unter Beachtung des medizinischen Grundsatzes: "Das oberste Gebot ist es, den Patienten nicht zu schädigen", ist vielfach nicht gewährleistet. Allein 1997 gab es mehr als 600 000 Einweisungen in deutsche Psychiatrien. Viele Tausende werden gegen ihren Willen hinter verschlossenen Türen festgehalten.

 

Es ist unsere satzungsgemäße Aufgabe: "die Menschenrechte ... gegen Missbräuche durch die Psychiatrie und verwandte Gebiete zu sichern, solche Missstände zu untersuchen, bekannt zu machen und Abstellung zu verlangen, bzw. die rechtliche Verfolgung solcher Missbräuche gegebenenfalls zu bewirken", sowie

 

"Aufklärung von Gesetzgebern, Behörden und der Öffentlichkeit über Fälle von Ineffektivität und schädlichen Auswirkungen psychiatrischer und psychologischer Methoden. Angestrebt wird der verbesserte Schutz von betroffenen Patienten und der Allgemeinheit durch Aufklärung und Reform."