Angriff auf die Menschenrechte als Verwaltungsakt

 

Sterilisationen, Kastrationen, Zwangsabtreibungen, hormonelle Verhaltenskontrolle, Verabreichung von Elektroschocks gegen den Willen von Patienten und eine Ausdehnung der Zwangsbehandlung von ambulanten Patienten sowie die Behandlung von Personen gegen ihren Willen in ihren eigenen vier Wänden. - Dies sind nur einige der Aktionen, die vollkommen legal werden können, wenn die jüngste Entwurfsempfehlung zum Thema Psychiatrie und Menschenrechte des Europarates auch die letzten Genehmigungsstufen ungehindert passiert.

 

Eine Arbeitsgruppe von "Experten" wurde vor einigen Jahren durch ein Komitee des Europarates damit beauftragt, eine Empfehlung der parlamentarischen Versammlung zum Thema Psychiatrie und Menschenrechte (Empfehlung 1235) aus dem Jahre 1994 zu überarbeiten. Aus dieser "Empfehlung" entwickelte sich nun eine ernste Bedrohung der Grundrechte der Bürger Europas.

Die "Experten" bestanden hauptsächlich aus Psychiatern, deren Namen geheim gehalten werden. Diese "Experten" erarbeiteten neue Richtlinen, die Psychiatern der 43 europäischen Mitgliedstaaten massive Eingriffe in die Grundrechte der Bürger Europas erlauben würden.

 

Im Jahre 2000 wurde ein Entwurf dieses White-Papers zur Beratung veröffentlicht. KVPM-Gruppen und andere Menschenrechtsvereine, Patientengruppen, Juristen und Menschenrechtler aus ganz Europa protestierten gegen die darin enthaltenen schweren Rückschritte und Gefahren für die Freiheit der Bürger.

Mit einer Verspätung von neun Monaten brachten die psychiatrischen "Experten" des ?Komitees für Bioethik? (CDBI) am 28. September 2001 eine überarbeitete Version ihres ursprünglichen Entwurfs des White-Papers heraus. Dieser Entwurf ist mit der ersten Fassung nicht nur beinahe identisch, er enthält zusätzliche Verschlechterungen im Hinblick auf den Schutz von Menschenrechten. Die Möglichkeit gegen Menschen Zwang anzuwenden wird vergrößert, während es schwieriger wird Zwangsmaßnahmen als eine Verletzung von Menschenrechten zu dokumentieren.

Warum die Beschlussempfehlung jeden betrifft auch wenn er bisher überhaupt nichts mit der Psychiatrie zu tun hatte.

Diese Vorbereitung zur Legalisierung extremer Willkür geschieht praktisch unbemerkt unter der Tarnbehauptung, sie sei zum ?Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen, die an Geisteskrankheit leiden, insbesondere von jenen, die sich unfreiwillig in einer psychiatrischen Einrichtung aufhalten.? Es handelt sich hier nicht nur um eine verschlechterte rechtliche Position für psychisch kranke Menschen, sondern um eine Bedrohung der Freiheit eines jeden, da es u.a. um Einweisungen gegen den Willen von Personen geht, OHNE Anhörung eines ordentlichen Gerichts. 

Die psychiatrische Theorie lautet wie immer, dass man diesen Personen helfen muss, weil es ihnen an ?Einsicht? fehlt. Dass es sich schon bei der Bezeichnung der Empfehlung um eine Verschleierung der geplanten Sachverhalte handelt, ergibt sich unmittelbar aus den Paragraphen, die Psychiatern alle Freiheiten für ihre menschenverachtenden Praktiken eröffnen ? eröffnen deshalb, weil bisher wenigstens noch ein ordentliches Gericht die unfreiwillige Einlieferung überprüfen und darüber entscheiden kann. Die Folge würden noch mehr schwere Verletzungen der Menschenrechte in der Psychiatrie sein als bisher, nicht zuletzt weil die Praktiken der Psychiatrie Personen in den meisten Fällen überhaupt erst nachhaltig schädigen. Der Umgang mit gestörten Personen und ungeliebten Minderheiten ist der Gesellschaft noch nie leicht gefallen, jedoch gehört die Wegsperrung und de facto Vernichtung durch Dienstleistungen der Psychiatrie geschichtlich zu den schlimmsten Horrortrips. Dies ist für jede Demokratie unwürdig. Was die Psychiatrie betrifft sind nirgendwo sonst gerade hier die strengsten Gesetzesvorgaben und die höchstmöglichen Kontrollen durch unabhängige (nicht-psychiatrische) Gremien erforderlich. Dies haben Erfahrungen aus der Vergangenheit und der Gegenwart eines jeden politischen Systems gezeigt. 

Da das Komitee unmittelbar dem Ministerrat der Außenminister unterstellt wurde, ist zu befürchten, dass über die Minister die Vorschriften in Kürze europaweit zu Gesetzen werden ? es sei denn, Widerstand wird rechtzeitig und wirkungsvoll geleistet. Der Zeitpunkt ist ungünstig, denn nach den Terroranschlägen vom 11. September sind juristisch erleichterte Angriffe der Verwaltung, auf Menschenrechte geradezu eine politische Modeerscheinung geworden. So versucht man zu beweisen, dass man gegen Verrückte, gegen Gewalttätige wirksam eingreifen kann, immer unter dem Vorwand Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. In Wirklichkeit hat staatliche Rigidität in aller Regel eine Eskalation verursacht, auch und gerade auf der Ebene des Terrors. Dies wiederum hängt unmittelbar mit dem Terror zusammen, den eine politisch ge- und missbrauchte Psychiatrie routinegemäß erzeugt. Solche Versuche einer ?Kontrolle der Bevölkerung?, oder ?Kontrolle von unerwünschten Minderheiten? hat stets den gegenteiligen Effekt gehabt. 

So wurden bereits die KZs der Nazis bekanntermaßen nicht von den Nazis, sondern von Psychiatern ?fachkundig? eingerichtet. Die Verbrechen in den KZs sind bekannt und unstrittig während die aktuellen Praktiken der Psychiater ? noch ? als ?anerkannt? gelten. Nimmt man sie unter die Lupe, so zeigt sich rasch, dass es sich um krasse Verletzungen von Menschenrechten handelt. Genau diese Verfahren werden im aktuellen Entwurf der CDBI genannt: Elektroschocks, Psychochirurgie, Vergabe persönlichkeitszerstörender Psychopharmaka, legalisierte Zwangsabtreibungen und vieles mehr. 

Das Ausmaß der realen Bedrohung wird deutlich, wenn man sich klar macht, dass die Diagnose, jemand sei verrückt, bei Inkrafttreten der neuen Bestimmungen mit Allerweltsmerkmalen menschlichen Verhaltens begründet werden kann. Dabei geht es keineswegs um Einzelfälle denkbarer Fehldiagnosen. Am Beispiel des Medikamentes Ritalin kann man nicht nur sehen, dass ganz gewöhnliches Verhalten von Kindern und Jugendlichen als ?Diagnose? für die Vergabe verwendet wird, sondern zugleich auch, wie dies millionenfach geschieht. Wenn ein Kind Lehrer oder Eltern nervt ? wofür es eine Fülle von Ursachen gibt, die sich durch bessere Zuwendung zum Kind oder durch die Beseitigung von eventuell vorhandenen allergischen Reaktionen etc. beseitigen ließen ? dann sind die Eltern allzu oft froh, wenn die Kinder durch Psychiater so behandelt werden, dass sie zunächst ruhiger wirken. Allerdings stellt sich dann bald, wenn auch zu spät, heraus, dass das Kind in Wirklichkeit so stark geschädigt wurde, dass es kaum noch lernfähig, kaum noch beziehungsfähig bleibt, es wird tendenziell zum Sozialfall. Jeder Einzelfall ist eine Tragödie und erhöht die finanzielle Belastung der Gesellschaft. Natürlich tragen auch die Interessen der Pharmaproduzenten zur möglichst breiten Verschreibung ihrer Produkte bei, indem für ihre Medikamente eine breite Diagnose angegeben wird. Hier arbeiten Kommerz und ?psychiatrische Wissenschaft? Hand in Hand. 

Eine unabhängige und verstärkte Kontrolle der Psychiatrie ist erforderlich

Somit ist es äußerst alarmierend, dass in der EU Gesetze vorbereitet werden, welche Psychiater praktisch außerhalb der Rechtsordnung stellen und ihnen beliebige Übergriffe erlauben. Die menschenverachtende Gesetzesvorlage beruht darauf, dass Psychiater sich politisch als die allein Sachkundigen verkaufen, worauf Politiker nur allzu leicht hereinfallen. Die Verbrechen der Psychiater sind derart absurd, dass die meisten Politiker sie einfach nicht für möglich halten ? nicht zuletzt deshalb, weil sie ja eigentlich selbst politisch verantwortlich wären. Wie schon in der Zeit nach den Nazis kann dies zu einem bitteren Erwachen führen. Wie viele Millionen ?Patienten? müssen gequält und in vielen Fällen sogar zu Tode gefoltert werden, damit etwas geschieht? 

Bei der Entwurfsempfehlung soll es sich um so genannte "Mindeststandards" für Länder handeln, die bisher noch überhaupt keine Regelungen zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie getroffen haben. Strengere Standards, wie sie derzeit noch in Deutschland gelten, werden nicht automatisch ausgehebelt, jedoch sind die einzelnen EU-Länder gehalten, diese Empfehlungen als neue Gesetze zu ratifizieren.

Da die Diskussion um dieses Thema weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt- findet, ist es dringend erforderlich, dass Verbände, Vereine, Individuen, Kirchen, Journalisten (Medien) etc. über diese Entwicklung unterrichtet und aktiv werden.

Weiterhin sollten binnen kürzester Zeit durch Briefe, E-Mails, Besuche etc., so viele Kontakte wie möglich zu Politikern hergestellt werden. Die Forderung sollte sein, zum Schutz der Menschenrechte in Europa eindeutig gegen diese Entwurfsvorstellung zu stimmen und die Psychiatrie statt dessen stärker zu kontrollieren.

Die zuständige deutsche Delegation des betreffenden Lenkungsausschusses des Europarats befindet sich im Referat III B2 (Referat Bioethik) beim Bundesministerium der Justiz in 11015 Berlin.

 

Für weitere Informationen: 

Bernd Trepping, 

KVPM Bundesleitung, 

Amalienstr. 49a 

80799 München 

Tel: 089/ 273 03 54; Fax: 089/ 28 98 67 04 

Email: info@kvpm.de