
„Es wird vonseiten des Jugendamtes recherchiert, ohne Wissen der Eltern. Es wird ein Gutachter eingesetzt. Die Kinder werden plötzlich und ohne Ankündigung aus der Familie gerissen und an einen unbekannten Ort gebracht.“
Dr. med. Christian Wolff, Arzt
Unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes" existiert in Deutschland ein willkürliches Kindesentzugssystem, welches das Kindeswohl massiv schädigt, Kinder- und Elternrechte verletzt und Familien zerstört.
Wir fordern Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene, um Transparenz zu schaffen, Interessenskonflikte im Kinder- und Jugendhilfe-System mit psychologischen/psychiatrischen Gutachtern, Kinderheimen und Pharmaindustrie aufzuzeigen und Missstände zu beseitigen.
München, den 6. Juni 2024
Sehr geehrte Frau Winklmann,
2022 wurden über 66.400 Kinder und Jugendliche ihren Eltern von Jugendämtern weggenommen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 18.900 Kinder mehr. Bereits 2021 war die Zahl der Inobhutnahmen vom 2.100 Fälle bzw. 5% gestiegen. Die meisten Inobhutnahmen haben die Jugendämter wegen angeblicher „dringender Kindeswohlgefährdungen“ durchgeführt, nämlich in rund 29.800 Fällen. Bei 28.600 Fällen handelte es sich um Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen. Nach Beendigung der Maßnahme kehrte über ein Drittel der Kinder und Jugendlichen (37%) an den bisherigen Lebensmittelpunkt zurück – zu den Eltern, in die Pflegefamilie der in ein Heim. Mehr als ein weiteres Drittel (36%) wurden in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform untergebracht.
Quelle: Statistisches Bundesamt Pressemitteilung „Inobhutnahmen 2022 wieder stark gestiegen: 40% mehr Fälle als im Vorjahr“
Vorgeblich geht es dabei um den "Kinderschutz". Dabei ist die Wegnahme von den Eltern für alle Betroffenen äußerst traumatisch, vor allem für die Familien. Betroffene und auch Whistleblower berichten von herzzerreißenden Szenen bei der Zerstörung der Familie durch willkürliche Übergriffe und die Wegnahme der Kinder in den frühen Morgenstunden. Videos von verzweifelten Eltern, die oft jahrelang darum kämpfen müssen, ihre Kinder zurück nach Hause zu holen, inkl. weinenden und erschreckten Kindern, sind en masse in den sozialen Netzwerken zu finden.
Der kürzlich auf YouTube veröffentlichte Dokumentarfilm „Der Schein trügt – ein Blick in die Psychiatrie“ zeigt die Fälle von verschiedenen Müttern, Kindern und Whistleblowern, die von furchtbaren Erlebnissen mit den Kindesinobhutnahme-Systemkinder berichten, die teilweise sogar tödliche Folgen für ihre Kinder hatte.
Link: https://www.youtube.com/watch?v=Q-myA6zraVE
Vorgeblich soll eine solche Inobhutnahme eine kurzfristige Maßnahme sein. Die Kriterien, die zu einer Herausnahme aus der Familie führen, sind jedoch uneinheitlich, schwammig und willkürlich. SPIEGEL online berichtete: "Zur Inobhutnahme kann es auf Wunsch der Kinder und Jugendlichen selbst oder aufgrund begründeter Hinweise von Polizei, Schule, Erziehern, Ärzten und Bekannten der Familie kommen."
Quelle: SPIEGEL online Artikel vom 25.07.2014
Nils Borkowski, Geschäftsbereichsleiter der AWO Braunschweig für Jugend- und Erziehungshilfen: „Dabei handelt es sich um eine Zwangsmaßnahme. Oft passiert es gegen den Willen der Eltern.“ Vor einer Inobhutnahme muss der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamts anhand einer Checkliste prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn dem so ist, werde das Kind aus der Familie genommen. Zudem müsse die Entscheidung einer Inobhutnahme immer von einer erfahrenen pädagogischen Fachkraft getroffen werden. „Oft fängt es damit an, dass ein Lehrer blaue Flecken beim Kind entdeckt oder ein Nachbar Geschrei aus der Wohnung hört. …“, erklärt Borkowski. „In jedem Fall wird dann das Jugendamt verständigt.“
Quelle: https://www.rnd.de/familie/was-sind-inobhutnahmen-jugenschutz-experte-gibt-antworten-IVGDYFXQFJA6DBVEFUWFZAYWEA.html
Im Jahr 2021 lebten in Deutschland rund 122.700 junge Menschen in einem Heim und rund 87.300 in einer Pflegefamilie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit 210.000 junge Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe – zumindest vorübergehend – außerhalb der eigenen Familie auf.
Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/10/PD22_454_225.html
Ein Artikel von Dorothea Siems für die WELT vom 29.12.2012 ermutigt zum Nachdenken: „Das Geschäft mit den Heimkindern“
„Kinder in Deutschland landen häufiger bei Pflegeeltern oder im Heim. Wurden 2005 knapp 26.000 Minderjährige von den Jugendämtern in ihre Obhut genommen, lag diese Zahl 2014 schon bei mehr als 48.000. Dabei gibt es frappierende Unterschiede zwischen den Bundesländern, stellt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fest, die der „Welt“ vorliegt. „In nur zehn Jahren haben sich die staatlichen Ausgaben für solche Kinderschutzmaßnahmen auf jährlich neun Milliarden Euro fast verdoppelt. IW-Forscherin Marie Möller weist darauf hin, dass die Erziehungshilfe ein staatlich finanzierter Wachstumsmarkt ist, dem es an Transparenz und Kontrolle fehlt. „Es geht um sehr viel Geld, das hier von den Anbietern verdient wird“, sagt die Co-Autorin der Studie: Die Ausgaben für den Kinderschutz variieren zwischen den einzelnen Bundesländern stark.
Quelle: https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/zum-dritten-mal-kontaktsperre-ueberweihnachten_a1672801
2011 wurden von Jugendämtern rund 178 Millionen Euro für "den Schutz von Kindern aufgewendet. Dazu zählt die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls". Begründung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: "Diese Steigerung ergab sich aus gesellschaftlichen Wandlungsprozessen, die ein wachsendes Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie eine stärkere Unterstützung der Familien durch Hilfen zur Erziehung erforderlich machten."
Der Pflegesatz, der für jedes fremduntergebrachte Kind pro Monat vom Jugendamt – also von Steuerzahlern - gezahlt wird, richtet sich nach dem Alter des Kindes und wohl auch der Anzahl psychiatrischer Störungen, mit denen es abgestempelt wurde. Je mehr Diagnosen, desto höher der Pflegesatz. Zahlungen reichen bis weit über € 5.000 pro Monat und Kind.
Quellen: Publikation der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter: "Jugendamt: Unterstützung, die ankommt", S. 22 + 24; Statistisches Bundesamt 2012 sowie diverse Medienberichte.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2022 in Deutschland lebten, 10,9 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. Kinder machen einen Anteil von 13% der Bevölkerung aus.
Die Anzahl der registrierten Fälle von Kindesmisshandlung ist rückläufig Die erfassten Fälle von Kindesmisshandlung beliefen sich 2023 auf gerade 3.443 Fälle. Im Jahre 2020 waren es noch 3.758, 2018 sogar 4129 Fälle. Auch wenn die Dunkelziffer höher sein mag, steht diese Zahl in keinem Verhältnis zu den steigenden erfolgten Inobhutnahmen von Kindern.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2020-2023
Wer profitiert vom staatlichen Kinderklau?
- Betrachten wir z.B. den Fall des Bonner Kinderpsychiaters Michael Winterhoff. Spiegel.de titelte am 4.7.2023: „Staatsanwaltschaft erhebt offenbar Anklage gegen Kinderpsychiater Winterhoff – Der umstrittene Kinderpsychiater Michael Winterhoff muss sich wohl wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.“ Der Artikel bringt Details ans Licht: „Dem SPIEGEL bestätigte das Landgericht eine Anklage gegen einen 68-Jährigen aus Bonn mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in 36 Fällen. Namen wollte das Gericht nicht nennen, der Angeklagte und die Verteidigung hätten die Anklage erhalten. Die Anklage gehe zur 7. Strafkammer (AZ 27KLS13/23). Bereits im Mai 2022 sollen im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Praxisräume von Winterhoff in Bonn durchsucht worden sein. Die Ermittler haben dort offenbar zahlreiche Patientenakten beschlagnahmt. Auch Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die mit Winterhoff kooperiert haben, sollen durchsucht worden sein.“
In einem vom WDR produzierten Doku-Film vom August 2021 erhoben ehemalige Patienten und Kollegen Winterhoffs schwere Vorwürfe. Winterhoff soll Hunderte Kinder, darunter auch Heimkinder, unzulässigerweise mit Neuroleptika ruhiggestellt haben, unter anderem mit dem Medikament Pipamperon – mitunter angeblich über Jahre hinweg und unter Inkaufnahme einer Sedierung als Folge der Verschreibung. Für seine inzwischen fragwürdigen Diagnosen soll er sich kaum Zeit genommen, den jungen Menschen, teilweise ohne mit ihnen zu sprechen, die Medikamente verschrieben haben. Viele Geschädigte haben sich mittlerweile gemeldet (u.a. SPIEGEL berichtete). Winterhoff soll zudem Jungen an ihren Genitalien untersucht haben. Medien berichteten weiter, dass Polizei- und Staatsanwaltschaft auch 15 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in drei Bundesländern durchsucht haben, die mit Winterhoff zusammengearbeitet haben. Wie der WDR und die Süddeutsche Zeitung berichte, sollen bei Razzien rund 100 Beamte im Einsatz gewesen. Über 2.000 Patientenakten wurden beschlagnahmt.
Die Bonner Staatsanwaltschaft teilte dem General-Anzeiger mit, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen „einen Bonner Kinderpsychiater“ gebe. Schon damals erfuhr der Bonner Generalanzeiger, dass es sich dabei um Michael Winterhoff handele, gegen den schwere Vorwürfe etwa wegen Körperverletzung und Abrechnungsbetrug erhoben würden. Die Ermittlungen gegen den Kinderpsychiater Michael Winterhoff haben in Bonn für eine Verzerrung in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesorgt. Nach Generalanzeige (GA)- Informationen gehen alleine 613 der insgesamt 5.630 Delikte im Bereich der Körperverletzung 2023 auf Fälle zurück, in denen Winterhoff als Tatverdächtiger gilt
- Über 57% der Jugendlichen in Heimerziehung bekommen eine bis drei (oder mehr) psychiatrische Diagnosen nach der ICD-10 (International Classification of Diseases).
Quelle: Tagung der Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm in München, 6.10.2008: "Hochkonfliktfamilien - Elternkonflikte als Gesundheitsrisiko für Kinder"
- Nach einem Bericht der ärztezeitung.de vom 23.2.2022 verordnen Ärzte Kindern und Jugendlichen mehr Psychopharmaka. Vor allem Präparate zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHD) landen auf den Rezepten nach einem aktuellen Bericht der Techniker Krankenkasse. Bei 12 bis 17-Jährigen Mädchen ist zudem ein Anstieg der Verordnungen von Antidepressiva zu beobachten. Im Vergleich zu 2017 sind die Verordnungen von Psychopharmaka demnach sowohl bei den Sechs- bis Elfjährigen als auch bei den Zwölf bis 17-Jährigen gestiegen. In der jüngeren Altersgruppe von 2.3 auf 2.6%, bei den älteren von 3.5 auf 4,3%.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Politik/Aerzte-verordnen-Kindern-und-Jugendlichen-mehr-Psychopharmaka-427049.html
Bereits von 1992 bis 2012 ist die Verschreibung von Psychopharmaka für Kinder steil angestiegen. Im Jahre 1995 waren es nur 5.000 Kinder und Jugendliche, die in Deutschland Pillen gegen angebliche Hyperaktivität schluckten – 1996 gab es auch nur 28.052 Inobhutnahmen durch Jugendämter. 2012 wurden rund 400.000 Kindern Psychopharmaka verschrieben, meist mit dem Wirkstoff Methylphenidat. Die in Deutschland gegen die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern in erster Linie verschriebene Menge von Methylphenidat (MPH), enthalten u.a. in Ritalin, Concerta, Medikinet und Equasym, hat sich dramatisch vervielfacht:
Von 34 Kilo im Jahr 1993 auf fast 1,8 Tonnen im Jahr 2010. Sechs Pharmakonzerne bieten Methylphenidat auf dem deutschen Markt an. 2010 machte die Pharmafirma Novartis, Hersteller von Ritalin aus Nürnberg, mit Methylphenidat weltweit einen Umsatz von 464 Millionen Dollar. 2006 waren es erst 330 Millionen Dollar. Im Jahr 2011 belief sich der Umsatz mit Psychopharmaka wie Stimulanzien, Neuroleptika, Antidepressiva und Tranquilizern in Deutschland auf 1,78 Milliarden Euro. Dabei wurden von Arzneimittelbehörden weltweit mittlerweile Warnungen vor den Nebenwirkungen dieser Mittel herausgegeben, auch von der deutschen Arzneimittelzulassungsbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Quellen: Arzneiverordnungsreport, Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, www.bvvp.de Warnungen des BfArM und der EMEA
- Häufig bilden familienpsychologische Zwangsgutachten die Grundlage für einen Kindesentzug durch Jugendämter. Diese Gutachten werden von einem undurchsichtigem Netzwerk von Psycho-Gutachtern im Auftrag von Gerichten oder Jugendämtern erstellt. Unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes" agieren diese Gutachter mit Ferngutachten, Verdachtsdiagnosen (V.a.) und einer Vielzahl undurchschaubarer Worthülsen, welche nichts mit Wissenschaft, sondern mit Macht und Willkür zu tun haben. Sie pathologisieren normale Wechselfälle des Lebens als "psychische Störungen" und begründen ihre Arbeit auf das in Verruf geratene psychiatrische Diagnosebuch DSM-IV (und auch dessen nächste Ausgabe DSM-5), bzw. die ICD-10 (und deren Nachfolger ICD-11). Psycho-Gutachter unterwandern Jugendämter, Familiengerichte, Schulen und Kindergärten mit einer Ideologie ohne Menschlichkeit, indoktrinieren Richter, Jugendamtsmitarbeiter u.a. regelmäßig bei "Fortbildungsseminaren". Pro Gutachten werden Honorare in Höhe von Tausenden von Euro von Jugendämtern - also dem Steuerzahler – gezahlt.
Dabei weisen viele familienpsychologische Gutachten "erhebliche handwerkliche Fehler auf", wie Prof. Christel Salewski und Prof. Stefan Stürmer in einer Studie der FernUniversität Hagen feststellten, die im Juli 2014 veröffentlicht wurde. Salewski und Stürmer beanstanden mangelnde psychologische Fundierungen des gutachterlichen Vorgehens und den Einsatz fragwürdiger Diagnoseinstrumente. "Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit der Gutachten die fachlich geforderten Qualitätsstandards", so Prof. Salewski und bezeichnet die Ergebnisse der Studie als "alarmierend“: "Die Richter stützen ihre Entscheidungen in starkem Maße durch die in den Gutachten ausgewiesenen Empfehlungen. Man darf nicht vergessen, dass hier Kinder involviert sind, über deren weiteres Leben gerichtliche Entscheidungen gefällt werden." Die Stichprobe der Gutachten wurde im Rahmen eines vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen größeren Forschungsprojekts gewonnen und umfasst 116 Gutachten aus den Jahren 2010 und 2011, die aus Vollerhebungen an vier Amtsgerichten im OLG-Bezirk Hamm stammen.
Quelle: Studie „Psychologische Gutachten für das Familiengericht: Diagnostische und methodische Standards in der Begutachtungspraxis“,
https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2014/07/01-am-rechtspsychologie.shtm
Bereits im November 2013 ergaben sich gravierende Zweifel an der Objektivität, Unabhängigkeit und Neutralität von Gutachtern in einer Studie zur "Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern“, die im Rahmen einer Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Verfasser: Benedikt Jordan) durchgeführt wurde. An der Studie beteiligten sich 161 Ärzte (darunter 55 Psychiater), 49 Zahnmediziner und 42 Psychologen. 23,3% der Befragten gaben an, dass ihnen bei einem Sachverständigengutachten vom beauftragenden Richter schon einmal eine Tendenz signalisiert worden sei (bei den Psychiatern und Psychologen lagen die Prozentwerte deutlich höher, bei letzteren war es fast jeder Zweite; auch waren überdurchschnittlich viele Angehörige dieser Berufsgruppen von Gutachten wirtschaftlich abhängig). Sogar 33,6% teilten mit, sie hätten schon im Kollegenkreis davon gehört, dass bei einem gerichtlichen Gutachtenauftrag in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz genannt wurde.
Das "Ärzteblatt" kommt zum Schluss: "Grundsätzlich sollten Gutachter ihre Gutachten unbeeinflusst erstellen. Die Signalisierung einer Tendenz bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber steht dem entgegen. Kommt eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Sachverständigen von Gutachtenaufträgen dazu, wovon bei einem Anteil von mehr als 50% Gutachtenhonoraren an den Gesamteinnahmen auszugehen ist, ist die geforderte Neutralität gefährdet. Der Gesetzgeber ist gefordert, für die Unabhängigkeit und Neutralität des Gutachterwesens Sorge zu tragen, damit das Vertrauen in das Gutachterwesen und in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems erhalten bleibt."
Für Falschdiagnosen, Verleumdung, Korruption durch Interessenskonflikte, Verletzung der Eltern- und Kinderrechte und die Zerstörung von intakten Familien werden die Gutachter selten zur Rechenschaft gezogen. Auch nicht für den Schaden, den sie anrichten und die zerstören Familien und Kinder, die sie hinterlassen.
Einsatz von Untersuchungsausschüsse gefordert:
Untersuchungsausschüssen auf Landes- und Bundesebene sind erforderlich zur Schaffung von Transparenz des durch sogenannte „Inobhutnahmen“ angerichteten Schäden bei Familien und Kindern sowie zur Aufdeckung der finanziellen Flüsse zwischen Jugendämtern, Psychologen, Psychiatern, psychiatrischen Einrichtungen, Pflegefamilien und Heimen sowie Interessenskonflikten mit der Pharmaindustrie.
Es ist die Frage zu prüfen, ob das familienpsychologische Gutachtersystem überhaupt reformierbar ist oder Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten aus dem familienrechtlichen Prozedere als Gutachter auszuschließen sind.
Folgende Fragen sind u.a. zu klären:
- Wie viele Psycho-Gutachter arbeiten für Jugendämter in Deutschland? (in den einzelnen Bundesländern und insgesamt)
- Welche finanziellen Abhängigkeiten bestehen zwischen den familienpsychologischen Gutachtern und den Jugendämtern respektive Familiengerichten in Deutschland? Wie viel Honorar wird für ein Familiengutachten vom Jugendamt bzw. Gericht gezahlt?
- Wie viele der Psycho-Gutachter üben neben ihrer Gutachter-Tätigkeit eine Festanstellung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Anstalt aus?
- Offenlegung sämtlicher Interessenskonflikte der Psycho-Gutachter mit Pharmafirmen, insbesondere solchen, die Psychopharmaka für Kinder herstellen.
- Wie viel Prozent der familienpsychologischen Gutachten sind Ferngutachten?
- Haben psychiatrische Diagnoseinstrumente eine wissenschaftliche Grundlage?
- Wie viele Betten in kinder- und jugendpsychiatrischen Anstalten werden durch ihren Familien entrissene Kinder belegt?
- Wie vielen der Inobhut genommenen Kindern wird eine psychiatrische Störung attestiert, woraufhin eine Verabreichung von Psychopharmaka erfolgt? Welchen Umsatz machen Pharmafirmen dadurch?
- Gibt es Prämienzahlungen zwischen Gutachtern und Jugendämtern? Oder Gutachtern und kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen?
- Wie viele Psychologen oder Psychiater arbeiten in Jugendämtern?
Bitte ergreifen Sie effektive Maßnahmen, um das Kindeswohl sowie Kinder- und Elternrechte vor korrupten und willkürlichen Gutachtern zu schützen.
Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nicola Cramer
Vorstand KVPM Deutschland e.V.