Schutz vor rechtswidrigen Zwangseinweisungen

Patientenschutzerklärung wird dringend empfohlen

 

04.07.2020

In Zeiten der Corona-Ängste sinkt offenbar die Hemmschwelle amtlicher Stellen, nicht-konformes Verhalten mit einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie zu „bestrafen“. Ein bundesweit bekannt gewordener Fall betraf die Heidelberger Patientenanwältin Beate Bahner. Sie hatte Anfang April eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Lockdown-Maßnahmen der Regierung eingereicht und unter Berufung auf die Grundrechte zu Demonstrationen unter Missachtung bestehender - aus ihrer Sicht rechtswidriger - Vorschriften aufgerufen. Sie wurde angezeigt und unter mysteriösen Umständen mehrere Tage in einer psychiatrischen Einrichtung weggesperrt. Angeblich war sie von der Polizei in einem „verwirrten Zustand“ angetroffen worden.

Ähnlich erging es zeitgleich einem „Corona-skeptischen“ Arzt aus dem schweizerischen Aargau. Auch er hatte die Corona-Schutz-Verordnungen öffentlich kritisiert. Wegen mutmaßlicher „Drohungen“ gegen Behörden und aufgrund seines „labilen“ Zustands wurde er mit einem Großaufgebot der Polizei gegen seinen Willen in eine Psychiatrie eingeliefert. Freunde von ihm sagten, dass damit ein unbequemer Zeitgenosse „mundtot“ gemacht werden sollte.

Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte (KVPM) bearbeitet momentan mehrere Fälle, in denen Personen im Zusammenhang mit der Corona-Krise willkürlich zwangseingewiesen wurden. Den meisten Menschen ist nach den Erfahrungen der KVPM nicht bewusst, in welcher Gefahr sie sich befinden, wenn sie ihre Corona-kritische Einstellung öffentlich kundtun. Ein Mann aus dem Raum Wasserburg am Inn wurde Anfang Mai in die nahegelegene psychiatrische Anstalt verfrachtet, weil er sich nicht an die Abstandsregeln halten wollte. Dort wurden ihm mehrere Wochen lang gegen seinen Willen Psychopharmaka verabreicht. Auch eine Kinderärztin aus Trier bekam „Besuch“ von einem Psychiater, nachdem sie in einem Brief an das Gesundheitsamt die „Maskenpflicht“ als medizinisch fragwürdig kritisiert hatte. In ihrem Fall blieb es bisher bei der Drohung.

Um sich gegen eine willkürliche Zwangseinweisung zu schützen, rät die KVPM dringend dazu, eine „Patientenverfügung“ zu hinterlegen. Darin wird für den Notfall ein Rechtsanwalt oder eine Person des Vertrauens benannt, die der betroffenen Person beistehen können. Allein die Existenz einer derartigen Patientenverfügung veranlasst Psychiater in der Regel dazu, vorsichtig zu sein und ungerechtfertigte weitere Zwangsmaßnahmen zu unterlassen.

Bei einer Zwangseinweisung besteht immer die Gefahr, dass der „Patient“ sofort mit starken Beruhigungsmitteln oder Psychopharmaka in eine Art chemische Zwangsjacke gesteckt und damit in einen mutmaßlich unzurechnungsfähigen Zustand versetzt wird. Ein Amtsrichter, der in der Regel binnen 24 Stunden über den weiteren Verbleib in der Psychiatrie zu entscheiden hat, findet dann tatsächlich eine „instabile“ Person vor und tendiert dazu, die Zwangseinweisung zu bestätigen.

Das Formular für eine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht ist über die Website der KVPM Deutschland kostenlos zum Download erhältlich:
https://www.kvpm.de/info-material/patientenverfuegung-willenserklaerung/

Zu empfehlen ist eine Eintragung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer unter: https://www.vorsorgeregister.de/
Hierbei fallen allerdings einige Gebühren an.

Interessierte können sich auch im Schutzregister der KVPM Deutschland registrieren lassen. Die Mitarbeiter der KVPM verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen und sind durch eine solche Eintragung schneller in der Lage, bei Bedarf zu helfen.

Bernd Trepping, Sprecher der KVPM, erinnert an die lange Tradition der Psychiatrie, sich insbesondere in totalitären Staaten als Handlanger zur Unterdrückung Oppositioneller anzudienen. Als die sächsische Sozialministerin kurz vor Ostern angekündigt hatte, „Quarantäne-Verweigerer“ zwangsweise in psychiatrischen Anstalten wegzusperren, sah so Mancher kommunistische DDR-Verhältnisse wiederkehren. Man kann nur darüber mutmaßen, ob die Landesregierung den Erlass deshalb schnell wieder zurückgenommen hatte. Sogar Psychiater-Organisationen distanzierten sich, weil sie einen schweren Imageschaden befürchteten. „Aber die Gefahr besteht weiter, auch ohne die Corona-Krise“, betont Trepping. Von den Tausenden jährlichen Zwangseinweisungen seien die wenigsten gerechtfertigt. Als Abhilfe gegen all zu große Willkür sei eine Patientenverfügung dringend geboten.

Für weitere Informationen:
Bernd Trepping, Pressesprecher KVPM Deutschland e.V.
Tel. 0178 - 613 74 67

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Die deutsche Kommission wurde 1972 von Mitgliedernder Scientology Kirche in München gegründet. Sitz der Schwesterorganisation Citizens Commisson on Human Rights International: Los Angeles.
Die KVPM Deutschland e.V. ist Teil des weltweit größten Netzwerks zur Aufdeckung von Missbräuchen und Korruption im psychiatrischen System.