UN-Menschenrechtsrat drängt in einer aktuellen Resolution zur Umsetzung seines Strategiepapiers um Zwang, Gewalt, Übermedikation, ungerechtfertigte Einweisungen in die Psychiatrie zu beenden


3. Juli 2020


Sehr geehrte ...

 

der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat nach seiner 43. Tagung in einer aktuellen Resolution die Wichtigkeit seiner früheren Resolutionen zum Schutz der Menschenrechte in der Psychiatrie betont und drängt die Staaten auf Umsetzung der erarbeiteten Strategie um Zwang, Gewalt, Übermedikation, Missbräuche, Freiheitsberaubung und willkürliche Einweisungen etc. ein Ende zu setzen. Die Resolution wurde am 19. Juni 2020 verabschiedet und wird in Kürze auf der Website der UN veröffentlicht. In der Anlage erhalten Sie die Kopie des gleichlautenden Entwurfs nebst Übersetzung besonders begrüßenswerten neuen Standards.

Zur tatsächlichen Umsetzung und Durchsetzung dieser Standards muss in Deutschland erst eine wichtige Lücke geschlossen werden!

In seiner jüngsten Resolution zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie fordert der Menschenrechtsrat die Staaten unter Punkt 6. nachdrücklich auf, aktive Schritte zu unternehmen um alle Formen der Gewalt, Missbrauch, rechtswidrige oder willkürliche Freiheitsberaubung und Einweisung sowie Übermedikamentierung zu beseitigen.

Unter Punkt 7. wiederholt der UN Ausschuß die Forderung an die Staaten einen Paradigmenwechsel im Bereich der psychischen Gesundheit zu fördern,
gegenüber einem Modell, das auf der Dominanz biomedizinischer Interventionen, Zwang, Medikalisierung und Hospitalisierung beruht.

Unter Punkt 8. werden die Staaten aufgefordert, alle Praktiken und Behandlungen aufzugeben, bei denen die Rechte, die Autonomie, der Wille und die Präferenzen aller Personen nicht gleichberechtigt mit anderen respektiert werden und die zu Machtungleichgewichten, Stigmatisierung, Diskriminierung, Schaden und Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch in psychiatrischen Einrichtungen führen.

Punkt 9. fordert die Sicherstellung, dass Menschen mit psychischen Gesundheitszuständen oder psychosozialen Behinderungen, einschließlich der Nutzer psychosozialer Dienste, gleichberechtigt mit anderen Zugang zur Justiz haben, unter anderem durch die Bereitstellung von verfahrenstechnischen und altersgerechten Unterkünften.

Punkt 14. ermutigt die Staaten nachdrücklich, Menschen mit psychischen Gesundheitszuständen oder psychosozialen Behinderungen dabei zu unterstützen, sich selbst zu befähigen, ihre Rechte zu kennen und einzufordern, unter anderem durch Förderung der Gesundheits- und Menschenrechtskompetenz, Menschenrechtserziehung und -ausbildung für Gesundheits- und Sozialarbeiter, Polizei, Vollzugsbeamte, Gefängnispersonal und andere einschlägige Berufe unter besonderer Berücksichtigung der Nichtdiskriminierung, der freien und informierten Zustimmung und der Achtung des Willens und der Präferenzen aller, der Vertraulichkeit und der Privatsphäre sowie des Austauschs bewährter Praktiken in dieser Hinsicht.

Quelle: Resolutionsentwurf der 43. Sitzung vom 24. Februar - 20. März 2020,
Dokument A/HRC/43/L.19:  https://undocs.org/A/HRC/43/L.19 

Anlage: Auszug in deutscher Übersetzung

In den 48 Jahren seit bestehen unseres Vereins hat sich vieles in der deutschen Psychiatrie geändert.  Noch nie gab es so viel Übereinstimmung über die Wichtigkeit des Schutzes der besonders schutzbedürftigen der Psychiatrie und von Behinderten.

Damit aber all die wohlwollenden Absichten der Mitglieder des UN-Menschenrechtsrates und anderer Gesundheitsgremien tatsächlich und effektiv auf den einzelnen Stationen psychiatrischer Anstalten durchgesetzt und endlich zum neuen Standard werden können, benötigen Betroffene eine finanzielle Hilfe, um ihre Rechte im Falle eines Falles unter zur Hilfenahme eines Anwalts schützen zu lassen. 

Wir bitte Sie deshalb dringend, sich für einen kostenlosen Rechtschutz für Patienten eines Psychiaters oder Psychologen einzusetzen. Betroffene der Psychiatrie haben in ganz besonders vielen Fällen nicht die finanziellen Mittel und oft nicht die mentale Kraft und Ausdauer, um für ihre Rechte mit anwaltlicher Hilfe zu kämpfen.

Für weitere Informationen oder für eine anonymisierte Zusammenstellung von Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie, wie Betroffene sie uns regelmäßig mitteilen, wenden Sie sich gerne an unseren Verein.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Trepping

Kommission für Verstöße der Psychiatrie
gegen Menschenrechte Deutschland e.V.
Beichstaße 12
Nebeneingang rechts
80802 München

Tel.: 089 - 273 03 54, Fax: 089 - 28 98 67 04
info@kvpm.dewww.kvpm.de

 

Anlage: A_HRC_43_L.19_E (Auszug deutsch)

 

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