Zum Gerichtsurteil Schwester Helga K.

 

Pressemitteilung vom 6.2.1976

 

In dem Prozess gegen Helga K. fiel heute vor dem Stuttgarter Landgericht das Urteil. Es lautet zwei Jahre Gefängnis für die Altenheimleiterin Schwester Helga unter Anrechnung der Untersuchungshaft und Berufsverbot auf Lebenszeit. Das Gericht folgte damit größtenteils dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Schuld der Schwester Helga wegen Vergehens der fortgesetzten Misshandlung erwiesen sah.

 

Immer wieder dringen derartige Grausamkeiten über Misshandlungen an die Öffentlichkeit, die an psychisch kranken Menschen in Heimen und Anstalten begangen werden.

 

Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. warnt deshalb aus eigener Erfahrung und in einmütiger Haltung mit der deutschen Liga für Menschenrechte die Dienstaufsichtsbehörden: "Schwester Helga ist kein Einzelfall und wird sich sooft wiederholen, solange die zuständigen Psychiater als so genannte Arbeitgeber von solchen Heimen auftreten und von der Staatsanwaltschaft nur mit Samthandschuhen angefasst werden. Sie sind die Hintermänner, die das schwere Los seelisch Behinderter bestimmen und sie bedenkenlos in die Hände unqualifizierter Leute abschieben."

 

Pfleger sind häufig selbst gescheiterte Existenzen, in den Heimen und Anstalten für geistig Behinderte besitzen nur 18,7 Prozent eine staatliche Anerkennung und der Anteil des Pflegepersonals, die keinerlei Berufsausbildung haben, beträgt 48,8 Prozent. Dies geht aus dem Bericht zur Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik hervor. Es ist kein Wunder, dass aus diesem horrenden Unwissen eine menschenfeindliche Atmosphäre in den Heimen und Anstalten wächst, der sich der Kranke hilflos ausgeliefert sieht,

 

Unsers Justiz und Aufsichtsbehörden sollten sich auch darum kümmern, dass hier Schwachsinnige und Alkoholiker von Psychiatern der Landeskrankenhäuser Winnenden und Zwiefalten gleichsam wie gesellschaftlicher Müll behandelt wurden und, wegen fehlender Kontroll- und Selbstschutzmöglichkeiten in Heime zur Aufbewahrung abgeschoben werden konnten.

 

Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte setzt sich schon seit Jahren für eine einheitliche "Deklaration der Menschenrechte für geistig kranke Menschen" ein und bedauert, dass durch das heutige Urteil nur das letzte Glied einer ohnehin brüchigen Kette von schicksalsschweren Zusammenwirkungen psychiatrischer Institutionen getroffen wurde.

 

 

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Die KVPM wurde 1972 in München von Mitgliedern der Scientology Kirche gegründet und gehört zum weltweit größten Netzwerk zur Aufdeckung von Missbräuchen in der Psychiatrie.