Scharfe Kritik an Senatsentwurf für psychisch Kranke

Täuschung der Öffentlichkeit?

 

München, den 16. 3. 1979

 

An dem kürzlich vom Bayerischen Senat beschlossenen Gesetzesentwurf über "Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke" übte jetzt die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V." (Sitz München) scharfe Kritik. Mit Superlativen, wie "psychisch Kranke sollen weder außerhalb der Gesellschaft gestellt noch diskriminiert werden" oder "sie sollen genauso wie andere Kranke auch behandelt werden" propagierte der Senat sein Gesetzeswerk in der Öffentlichkeit. Nach eingehender Analyse des Entwurfs wirft die Kommission dem Senat, namentlich dem offensichtlichen Psychiatrie-Freund Senator Burnhauser - in diesem Zusammenhang eine massive Täuschung der Öffentlichkeit vor.

 

Die undurchsichtige Rolle Burnhausers, der sich inzwischen als großer Gesetzesmacher präsentiert, trat in den letzten beiden Senatssitzungen zu dem Entwurf besonders deutlich hervor. Die Kommission richtete zu den gefährlichen Punkten in dem Gesetzesentwurf eine detailliert begründete Eingabe an den Senat, die insbesondere auf zahlreiche Beschwerden von geschädigten Psychiatriepatienten basierte. Bei der ersten Sitzung kam die Petition - obwohl vorher vom Senatsamt der Kommission zugesichert - überhaupt nicht zur Sprache. In der zweiten Sitzung bequemte sich Senator Burnhauser, der als Berichterstatter für den Entwurf fungierte, einige Passagen aus der Eingabe vorzutragen, wozu ihn offenbar nur die Präsenz von Kommissionsmitgliedern veranlasst hatte. Als Gipfel der Dreistigkeit wurde der Kommission jetzt mitgeteilt: "Ihre Eingabe war in den Sitzungen am 31. Januar und 8. Februar 1979 Gegenstand der Beratung dieses Initiativgesetzentwurfes des Bayerischen Senats."

 

Der vom Bayerischen Senat beschlossene Gesetzesentwurf enthält Möglichkeiten zu drastischen Einschränkungen der Grundrechte der Patienten und räumt somit Psychiatern unverantwortliche Vollmachten ein. So kann bei Anstaltsinsassen beispielsweise eine Briefzensur oder ein Besuchsverbot angeordnet werden. Ebenso ist nach wie vor nicht sichergestellt, dass psychiatrische Eingriffe an Patienten erst nach der gerichtlich bestätigten Einweisung erfolgen dürfen. Selbst ein 24stündiger Urlaub soll nach dem Willen der Senatoren erst nach Genehmigung durch den Anstaltsleiter und einer Mitteilung an die Kreisverwaltungsbehörde möglich sein. Ein kunstvoller Gummiparagraf über eine "probeweise Entlassung" etabliert eine totale psychiatrische Kontrolle und damit einen gefährlichen Eingriff in die Privatsphäre. Denn wenn der Patient bestimmte Auflagen - was immer diese auch sein mögen - nicht erfüllt, sitzt er wieder in der Anstalt.

 

Dazu die Kommission: "Das Werk des Senats (Burnhauser) kommt Anti Terror Gesetzen nahe und erinnert an Vollmachten die Nazipsychiater einst innehatten. Wir werden uns nun an Landtagsabgeordnete aller Parteien wenden und ihnen konkrete Vorschläge unterbreiten, die wirklich mehr Rechte für psychisch Kranke bringen und Missbräuche verhindern, ähnlich wie in Niedersachsen, wo wir im letzten Jahr durch fundierte Eingaben zu einem relativ humanen Psychiatriegesetz beitragen konnten. Solche Vorteile bringt der Senatsentwurf zwar täuschend vor, bei genauer Überprüfung stellt sich jedoch heraus, dass es sich mehr um ein Ermächtigungsgesetz für Psychiater handelt. Darüber müssen Bevölkerung und Politiker aufgeklärt werden."

 

 

_______________________________________________________

Die KVPM wurde 1972 in München von Mitgliedern der Scientology Kirche gegründet und gehört zum weltweit größten Netzwerk zur Aufdeckung von Missbräuchen in der Psychiatrie.