Mehr Rechte für psychisch Kranke notwendig!

Initiative des Bayerischen Senats gegen "Verwahr-System" begrüßt

 

 

München, den 17. 1. 1979


In einem Schreiben an den Bayerischen Senat hat die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V." (Sitz München) die Initiative des Senats für eine neue gesetzliche Regelung zur Betreuung psychisch Kranker begrüßt.

 

Der Senatsentwurf sieht vor, psychisch Kranken eine Behandlung wie anderen Kranken zu sichern und den Rechtsschutz der Patienten erheblich zu verbessern. Damit wird einer jahrelangen Forderung der Kommission entsprochen, die wiederholt öffentlich auf gravierende Menschenrechtsverletzungen bei der Unterbringung und Behandlung von Patienten in bayerischen Nervenkrankenhäusern hingewiesen hatte. Immer wieder wenden sich Psychiatriepatienten, die vergeblich versuchten ihre Persönlichkeitsrechte wiederzuerlangen, an die Kommission. Insgesamt waren es im Verlauf der letzten drei Jahre über 600 Personen. Sehr oft beklagen sich dabei Betroffene über den Verwahrcharakter der Unterbringung sowie über finanzielle Schäden und vor allem den Verlust jeglicher zwischenmenschlicher Beziehungen durch langwierige Anstaltsaufenthalte.

 

Die Menschenrechtsvereinigung sieht es auch als unerlässlich an Beschränkungen persönlichkeitsverändernder Behandlungsmethoden, wie beispielsweise der Elektroschocktherapie, in das Gesetz mit- einzubeziehen. Man müsse sicherstellen, dass umstrittene psychiatrische Behandlungen nur nach eingehender Erläuterung möglicher Folgen und mit dem Einverständnis des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters durchgeführt werden können. Dies konnte die Kommission durch fundierte Eingaben bereits in Niedersachsen erreichen, wo im Mai letzten Jahres ein humanes und fortschrittliches Psychiatriegesetz im Landtag einstimmig verabschiedet wurde.

 

 

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Die KVPM wurde 1972 in München von Mitgliedern der Scientology Kirche gegründet und gehört zum weltweit größten Netzwerk zur Aufdeckung von Missbräuchen in der Psychiatrie.